Jugendfreundlicher Verein

Folgende Regeln sind verpflichtend einzuhalten :


1. Einhaltung des Jugenschutzgesetzes : Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.

2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren ( Happy hour oder all you can drink ), sind nicht gestattet.

3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.

4. Trainerinnen und alle Aktiven leben ein maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kinder und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und der Öffentlichkeit ernst.

5. Alkohol wird nicht als Belohnung für den Erfolg eingesetzt ( Nach gelungenem Auftritt )

6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.

7. Trainerinnen, Vorstands.- und Verwaltungsmitglieder kennen die Jugendschutzbestimmungen.

8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie für die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.

9. Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung ( Ordensmatinee, Prinzenproklamation ) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes gegeben.

10. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung

Regeln für den Ausschank von Alkohol :


11. Alkoholische Getränke in der Bar werden nur an Personen mit dem Sicherheitsband „weiß“ ausgegeben.

12. Alkoholische Getränke in der Halle ( Bier, Wein, Sekt ) werden nur an Personen ab dem Sicherheitsband „Blau“ ausgegeben.

13. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises auf zu fordern, falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird – keine Sicherheitsbänder / infolge keinen Alkohol aus zu geben.

Umgang mit Alkohol und Zigaretten im Training :


14. Während des Training darf kein Alkohol oder Zigaretten konsumiert werden.

15. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01 August 2007 gilt in Sport.- und Mehrzweckhallen ( Baden Württemberg ) ein grundsätzliches Rauchverbot.